Relgularien des Anglerverein "Ruhrwellen"
Arnsberg e.V. - Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.![]() ![]() Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994 ![]() Verordnung zum Landesfischereigesetz Landesfischereiverordnung - LFischVO Besonderheiten an der Pachtstrecke Karte der Angelstecke - Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang darf mit einer Rute mit einem Haken/Köder geangelt werden. - Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit bis zu drei Ruten mit je einem Haken/Köder geangelt werden. - Alle fehlenden Zusätze finden Sie auf den Tages-/Wochenkarten. ![]() Weitere spezifische Regeln zum Pachtbereich des Angelverein "Ruhrwellen" Arnsberg e.V. folgen. |