Relgularien des Anglerverein "Ruhrwellen" Arnsberg e.V. - Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.

Satzung des Anglerverein "Ruhrwellen" Arnsberg e.V. (Stand 1983 Version 2007)

Landesfischereigesetz
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesfischereigesetz - LFischG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994


Mindestmaße und Schonzeiten
Verordnung zum Landesfischereigesetz
Landesfischereiverordnung - LFischVO


Besonderheiten an der Pachtstrecke
Karte der Angelstecke
- Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang darf mit einer Rute mit einem Haken/Köder geangelt werden.
- Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit bis zu drei Ruten mit je einem Haken/Köder geangelt werden.
- Alle fehlenden Zusätze finden Sie auf den Tages-/Wochenkarten.

Anhang zum Fischereierlaubnisschein (erst wieder 2018)


Weitere spezifische Regeln zum Pachtbereich des Angelverein "Ruhrwellen" Arnsberg e.V. folgen.